1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die „J.R. Tolkien” und “Loth Loriën” im Zusammenhang mit Musik-, Bankett- und Buffetveranstaltungen sowie Zimmerreservierungen gegenüber dem Besteller erbringt.
Vertragsgrundlage sind die zwischen Besteller und den Schiffen „J.R. Tolkien” und “Loth Lorën“ vereinbarten Leistungen.
2. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise pro Person inklusive der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollte der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate überschreiten, so ist die „J.R. Tolkien“ und “Loth Loriën” berechtigt die aktuell gültigen Preise zu berechnen.
3. Wenn der Leistungsnehmer in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Inanspruchnahme der Leistung erhebliche Bestandteile des Vertrages verändert, so daß eine wirtschaftliche Vermietung der reservierten Räumlichkeiten nach kaufmännischen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist, steht dem Betrieb das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge in EUR zu zahlen.
Hat „J.R. Tolkien” und “Loth Loriën” begründeten Anlass zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, so kann es die Veranstaltung absagen.
4. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, kann „J.R. Toklien” bzw. “Loth Loriën” Verzugszinsen entsprechend des ortsüblichen Kontokorrentzinses erheben.
5. „J.R. Tolkien” bzw. “Loth Loriën” haftet bei Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter.
Soweit „J.R. Tolkien” bzw. “Loth Loriën” für Dritte einzustehen hat, haftet es nur, wenn ein Verschulden vorliegt.
Die Haftung der “J.R. Tolkien” bzw. “Loth Loriën” wird ausdrücklich auf die Leistungen der Betriebs- Haftpflicht- Versicherung begrenzt.
Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur dann, wenn diese im Hotel-Safe aufbewahrt werden oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben wurden.
Die “J.R. Tolkien” bzw. “Loth Loriën” haftet nicht für Schäden, die in Folge höherer Gewalt entstehen.
6. Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Bestellers verursacht werden, haftet der Besteller.
„J.R. Tolkien” bzw. “Loth Loriën” kann vom Besteller den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist vorher mit dem Betrieb abzustimmen, um einer Beschädigung der Wände und der Einrichtung vorzubeugen.
Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. „JR Tolkien” bzw. “Loth Loriën” haftet für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen nur bei Verschulden.
7. Die zu erwartende Personenzahl ist bei Vertragsabschluß bis auf +/- 20% festzulegen. Die genaue Personenzahl muss bis 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich bestellt werden.
8. Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Besteller nur für die verabredeten Zeiten zur Verfügung.
9. Stornierungsfristen für Gruppen ab 10 Personen ABBESTELLUNG VOR ANSPRUCH DES VERANSTALTUNGS BETRIEBESBEGINN a) über 29 Tage Berechnung des Mindestumsatzes entfällt unter der Voraussetzung, daß der Betrieb die Räume anderweitig vermieten kann; anderenfalls 50% der bestellten Speisen und Getränke, bzw. des mindestens zu erwartenden Verzehrs.
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„JR Tolkien“ bzw. “Loth Loriën” bemüht sich in jedem Stornierungsfall, die Räume anderweitig zu vermieten.
Soweit dieses gelingt entfallen die vorgenannten Kosten, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Bereits entstandene Kosten, die auf besonderen Wunsch des Bestellers entstanden sind, sind in jedem Fall voll auszugleichen.
Dem Besteller bleibt vorbehalten ein en geringeren Schaden des Betriebes nachzuweisen.
10. Stornierungsfristen für Hotelübernachtungen werden wie folgt abgerechnet: – Stornierung bis zum 29. Tag vor Antritt 50% des Buchungspreises. Danach 100%. Tickets für Segelfahrten können nicht storniert werden.
11. Treffen der Besteller eines Hotelzimmers bzw. die durch die Bestellung begünstigte Person nicht am ersten Tag des gebuchten Zeitraumes bis 18:00 Uhr ein, ist das Hotel berechtigt, die Räume anderweitig zu vergeben.
12. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts – Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Bestimmung.
13. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der „J.R. Tolkien” bzw. “Loth Loriën”.
Van der Rest Sail Charter B.V.
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